Für das Unternehmen ist eine offene und transparente Arbeitskultur wichtig. Wir sind bestrebt, unsere Geschäfte jeden Tag mit den höchsten Standards an Ehrlichkeit und Integrität zu führen. Wir nehmen den Schutz unserer Kollegen, Lieferanten und Stakeholder ernst.
Wie in jeder Organisation gibt es jedoch Fälle, bei denen Dinge schief gehen können oder bei denen wir uns eines Fehlverhaltens nicht bewusst sind, z. B. bei gefährlichem, betrügerischem, illegalem oder unethischem Verhalten.
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass es die Pflicht jedes Mitarbeitenden ist, echte Vorfälle von vermutetem Fehlverhalten so schnell wie möglich zu melden. Ihre Bedenken werden ernst genommen, gegebenenfalls untersucht und sie werden nach Möglichkeit über das Ergebnis informiert.
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte, Berater, Auftragnehmer. Dritte, die im Auftrag der Embassy-Kirchhofer-Gruppe (die "Gruppe") tätig sind, können sich ebenfalls auf diese Richtlinie berufen. Persönliche Klagen und Beschwerden werden von dieser Richtlinie nicht erfasst. Die Richtlinie dient nur zur Orientierung und ist nicht Teil Ihres Arbeitsvertrags.
Arbeitnehmende, die berechtigte Bedenken über mutmaßliches Fehlverhalten oder Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Unternehmen, für das sie arbeiten, äußern, werden geschützt.
Das bedeutet, dass sie nicht schikaniert, belästigt oder in ihren Beschäftigungsmöglichkeiten eingeschränkt werden können, wenn sie eine Meldung über Missstände machen.
Nicht alle Enthüllungen gelten als "Whistleblowing"-Hinweise. Es ist hilfreich, zu überlegen, ob das fragliche Fehlverhalten möglicherweise im "allgemeinen Interesse" liegt.
Whistleblowing ist nicht zu verwechseln mit dem Vorbringen einer persönlichen Beschwerde, wie sie beispielsweise im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags behandelt werden würde.
Whistleblowing-Angelegenheiten können unter anderem sein:
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten ist die Gruppe der Ansicht, dass das Ansprechen der folgenden Punkte eine Offenlegung im öffentlichen Interesse darstellen kann:
Wenn Sie ein Problem melden, müssen Sie sicherstellen, dass die Meldung in gutem Glauben erfolgt und dass Sie Grund zu der Annahme haben, dass die Behauptung wahr ist.
Sie werden aufgefordert, so viele Informationen wie möglich zu liefern. Sie müssen Ihre Meldung nicht schriftlich einreichen und auch keine Beweise vorlegen, aber Sie müssen die begründete Vermutung haben, dass ein Fehlverhalten vorliegt, stattgefunden hat oder wahrscheinlich begangen wird.
Wird bei einer Untersuchung im Rahmen dieses Verfahrens ein Fehlverhalten aufgedeckt, so wird zusätzlich zu geeigneten externen Maßnahmen das Disziplinarverfahren des Unternehmens eingeleitet. Die böswillige Erhebung falscher Anschuldigungen ist ein Disziplinarvergehen.
Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für diese Richtlinie. Der Group Human Resources Director, trägt die tägliche operative Verantwortung für die Richtlinie und stellt sicher, dass alle relevanten Manager und Mitarbeitende, die mit Bedenken oder Untersuchungen im Rahmen dieser Richtlinie zu tun haben könnten, eine angemessene Schulung erhalten.
Embassy
Head of Group Human Resources
Grendelstrasse 2
6004 Luzern (SWITZERLAND)
Vischer AG
Marc Ph. Prinz, Attorney at Law, LL.M.
Embassy
Head of Group Human Resources
Grendelstrasse 2
6004 Luzern (SWITZERLAND)
Wir können Ihnen versichern, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn Sie eine echte Meldung machen. Wir respektieren Ihr Recht auf Vertraulichkeit Ihrer Meldung und werden uns bemühen, die Zahl der Personen, denen Ihre Identität und Ihre Meldung bekannt werden, zu begrenzen.
Gegen jede Person, die Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person ergreift, die eine Meldung gemacht hat, von der sie glaubt, dass sie im öffentlichen Interesse liegt, kann ein Disziplinarverfahren bis hin zur Entlassung eingeleitet werden.
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie eine anonyme Meldung machen möchten. Dies ist möglich, wenn Sie ein Problem melden, wie im obigen Abschnitt "Wie man ein Anliegen vorbringt" beschrieben. Wir möchten Sie jedoch bitten, dies nicht anonym zu tun, damit wir eine umfassende Untersuchung durchführen und Ihnen bei Bedarf zusätzliche Fragen stellen können.
Mit der Abgabe Ihrer Meldung erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden, um uns die korrekte und ordnungsgemäße Durchführung dieser Richtlinie zu ermöglichen. Dies gilt auch für die Verwendung personenbezogener Daten in vertraulichen oder anonymen Verfahren im Rahmen dieser Richtlinie. Alle personenbezogenen Daten werden unter Wahrung der höchsten Vertraulichkeit verwendet und verarbeitet.
Dritte werden ermutigt, echte Verdachtsmomente über Fehlverhalten oder Missstände innerhalb der Gruppe oder mit Auswirkungen auf die Gruppe zu melden, und können sicher sein, dass alle erhaltenen Informationen ernsthaft und vertraulich behandelt werden.
Bedenken oder Beschwerden, die sich auf die internen Abläufe und Praktiken Ihrer eigenen Organisation beziehen, sollten über die normalen Berichtswege, Richtlinien oder Verfahren Ihrer eigenen Organisation behandelt werden. Wir bitten Sie, Ihre Meldung in erster Instanz an die Personalabteilung von Embassy & Kirchhofer zu richten und dabei eine der im Abschnitt "Wie man ein Anliegen vorbringt" dieser Richtlinie beschriebenen Methoden anzuwenden.